Liebe Kundinnen und Kunden,
wie Sie den Medien sicherlich bereits entnommen haben, greift ab heute die sogenannte Notbremse für den Kreis Pinneberg.
Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenzwert ist mit diesem Montag an drei aufeinander folgenden Tagen über der 100er Marke gewesen. Damit greifen die Regelungen, die durch das geänderte Infektionsschutzgesetz als „Notbremse“ bezeichneten Maßnahmen ab Mittwoch auch im Kreis Pinneberg.
Für den Einzelhandel heißt das:
Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote schließen, geöffnet bleiben dürfen: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel.
Weiterhin möglich ist:
Click & collect:
Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zulässig
Mund-Nasenschutz ist bei Abholung zu tragen
Click & meet:
die Öffnung der Ladengeschäfte ist nach vorheriger Terminbuchung möglich
Kundinnen und Kunden benötigen ein negatives, anerkanntes Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf
ein Kunde je 40 m² Verkaufsfläche
Kontaktdaten sind aufzunehmen
Tragen des bekannten Mund-Nasenschutzes
Ferner hat das Land Schleswig Holstein festgelegt, dass das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten nur durch eine Person pro Haushalt gestattet ist. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt – zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen. Kundinnen und Kunden benötigen ein negatives Testergebnis.
Wir bitten Sie, im Zweifel direkt Kontakt mit dem Geschäft aufzunehmen, das Sie besuchen wollen.
Vielen Dank!